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Der Ophthalmologe Dr. V. aus Würenlos mit seiner Bryston Endstufe 9B SST

  • Autorenbild: Markus F. Langenauer
    Markus F. Langenauer
  • 30. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Mai 2018


Wir hatten einen sehr guten Kunden in Wettingen für eine aufwendige HiFi-Anlage mit Bryston Komponenten. Eines Tages rief mich der ältere Apotheker an und teilte mir mit , dass er die Endstufe kurzgeschlossen hätte und er diese bei uns für die Reparatur abgeben möchte. Diese Endstufe ist wirklich empfindlich bezüglich Kurzschlüsse.

Leider verstarb der nun mittlerweile gut bekannte audiophile Kunde....

Nach einigen Monaten meldete sich ein Ophthalmologe aus der Region mit der Bemerkung er hätte eine Bryston Endstufe mit einer Garantiereparatur und er möchte gerne vorbeikommen. Nun aufgrund der Seriennummer erkannte ich natürlich sofort das Gerät und natürlich auch den mittlerweilen verstorbenen Eigentümer Dr. Sch.. Nun ich habe ja Garantie von 20 Jahren und dies sollte ja kein Problem sein? und ich erklärte dem Ophthalmologen Doktor V. dass dies keine Garantiereparatur sei und mit sehr viel Widerwillen nahm er dies zur Kenntnis. Er hatte dann auch einen Sachkundigen Kollegen dabei. Wir haben dann die Reparatur der Endstufe 9B SST ausgeführt.

In meiner Abwesenheit hatte er dann die Endstufe bei meinem Lehrling in Oberuzwil abgeholt und ließ sich eine Rechnung schreiben. Diese wurde dann natürlich nicht bezahlt und er begann mit diverser Korrespondenz und wiederum sprach er die Garantiezeit an, obwohl er ja den Sachverhalt klar evidenzbasierend einsehen musste.

Fazit in diesem Fall CHF 1790 abgeschrieben.

 
 
 

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